Umgangsregelungen und Kindeswohl bei einer Scheidung

Gastartikel

Dieser Gastbeitrag ist von Rechtsanwalt Niklas Clamann. Herr Clamann hat sich mit seiner Kanzlei in Münster auf Familienrecht spezialisiert und bietet im Rahmen dessen auch die sog. Onlinescheidung an.

Der Begriff "Scheidung" bezeichnet die juristische Auflösung einer Ehe zwischen zwei Personen. Doch steht hinter diesem Begriff regelmäßig mehr als die endgültige Beendigung einer Paarbeziehung. Bildete die Ehe das Fundament einer Familie mit (gemeinsamen) Kindern, trifft die Scheidung auch sie. Im Gegensatz zu den Eltern fehlt es dem Kind dabei an Interventions- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Fortbestand der Ehe. Während für die Eltern häufig die Scheidung das Ende einer unbefriedigenden Partnerschaft und die Chance auf einen Neubeginn markiert, ist sie für das Kind eher mit negativen Gefühlen wie Angst, Traurigkeit oder Wut besetzt.[1] Die Berücksichtigung des Kindeswohls durch die Eltern ist daher sowohl im Trennungs- und Scheidungsprozess als auch bei den Scheidungsfolgen für die weitere Entwicklung der Kinder essentiell.

Während die Untersuchung der soziologischen und psychologischen Komponenten einer Scheidung sich zunächst auf die Scheidungsursachen und später auf die -folgen für die Ehepartner:innen beschränkte, fand die Berücksichtigung der Scheidungsfolgen für die kindliche Psyche erst in den letzten 50 Jahren vermehrt Einzug in die Forschung. Den Ausgangspunkt bildete die Annahme, bereits die elterliche Trennung als solche („broken home“) ziehe eine negative Entwicklung des Kindes nach sich. So seien Trennungskinder im Verlauf ihres weiteren Lebens etwa vermindert imstande, stabile zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen und ein geregeltes Leben zu führen, sie seien häufiger sozial verhaltensauffällig bis delinquent und anfälliger für psychische Erkrankungen.[2]

Die Trennung der Eltern hat für das Kind das Ende des gewohnten Familienalltags und der damit einhergehenden Geborgenheit, Stabilität und Sicherheit zur Folge. Dennoch ist bekannt, dass auch Trennungskinder zu einer gelungenen Lebensbewältigung imstande sind, der broken home-Ansatz also zu monokausal ist. Die neuere Scheidungsfolgenforschung entfernt sich daher von diesem immer mehr und tendiert zu einer differenzierten Betrachtung verschiedener Risikofaktoren. Besonders wichtig sind dabei der Umgang der Eltern miteinander innerhalb des Scheidungsprozesses und die Umgangsregelungen mit dem Kind als Scheidungsfolge.

getrennte Eltern

 

1. Konfliktmanagement im Scheidungsprozess


a) Problembeschreibung


Die Scheidung der Eltern bedeutet für sie selbst einen Umbruch in der Lebensführung: die einst erhoffte glückliche Zukunft mit dem/der Lebenspartner:in ist gescheitert, das Vermögen und der Hausrat werden aufgeteilt, emotionale und existenzielle Ängste müssen bewältigt werden. Diese enorme Belastung birgt in sich ein enormes Konfliktpotential. Die Konfliktentwicklung im Trennungs- und Scheidungsprozess kann im Wesentlichen durch drei aufeinanderfolgende Eskalationsstufen beschrieben werden:

  • Auf niedrigster Stufe sind die Wortkonflikte angesiedelt. Meinungsverschiedenheiten werden hier verbal zur Geltung gebracht, wobei es sich nicht zwingend um „faires Streiten“ handeln muss. Vielmehr fällt auch die polemische Gesprächsgestaltung durch persönliche Angriffe, einseitige Realitätsbetrachtung und Generalisierung in diese Stufe. Ebenso kann es zu niedrigschwelligen Drohungen, etwa mit Kontaktabbruch kommen.

  • Darauf aufbauend findet sich die Stufe des Konflikthandelns. Die verbale Stufe überschreitend kommt es hier zu realem Handeln, etwa durch ein Betretungsverbot der Wohnung für den/die Ehegatt:in oder das Ignorieren von Kontaktanfragen. Weitergehend werden hier auch Dritte (z.B. Behörden, Rechtsanwälte, Kindergarten und Schule) in den Konflikt einbezogen.

  • Auf letzter Stufe findet sich die Hochkonflikthaftigkeit. Sie ist gekennzeichnet durch grenzüberschreitendes Verhalten mit schikanierendem Charakter. Das Verhalten führt hier kaum noch zu einer Konfliktbewältigung, vielmehr verlieren sich die Eltern in einem Vorwurfskreislauf und behindern sich so selbst. Möglich sind in dieser Extremsituation auch Gewaltanwendungen, die Nichteinhaltung gerichtlich angeordneter Maßnahmen und Drohungen gegenüber zuvor eingeschalteten Dritten.

Mit zunehmender Konflikteskalation geht eine immer höhere Überforderung und Belastung des Kindes einher. Kinder benötigen eine altersgerechte und eindeutige Aufarbeitung der elterlichen Trennung. Zur Vermeidung von Schuldgefühlen sollte hier klargestellt werden, dass das Ende der Partnerschaft in keinem Zusammenhang zum Kind steht. Unsicherheit und Verlustängsten ist durch die Aufrechterhaltung engen Kontakts zu beiden Elternteilen zu begegnen. Insbesondere junge Kinder nehmen die Eltern als Vorbild wahr und adaptieren später ihr erlebtes Verhalten in Konfliktsituationen. 

In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass die Kinder im Eskalationsverlauf nicht mehr als Subjekt mit eigenen Bedürfnissen wahrgenommen, sondern zum Objekt degradiert werden, etwa indem die Elternteile sie als Druckmittel gegenüber dem/der Anderen einsetzen oder zu bestimmten Aussagen vor Dritten drängen. Das Kindeswohl insbesondere in Gestalt des seelischen Wohls wird dabei zunehmend nicht nur außer Acht gelassen, sondern im Extremfall sogar gefährdet. Ein besonderes Risiko besteht, wenn die Erziehungsfähigkeit der Eltern infolge ihres internen Konflikts vermindert ist, das Kind physische und psychische Belastungssymptome zeigt und die Eltern dies ignorieren oder Hilfsangebote ablehnen.[3]

b) Lösungsansätze


Grundsätzliches Ziel eines Konflikts ist das Treffen einvernehmlicher Regelungen, bei denen die Bedürfnisse aller Beteiligten (auch der Kinder) angemessen berücksichtigt werden. Hierzu erforderlich ist die Kooperations- und Kompromissbereitschaft der Eltern. Mit zunehmender Konflikteskalation schwindet diese jedoch. Es braucht zumindest ergänzender Lösungsstrategien, um die Eskalationsspirale zu unterbrechen und somit auch für Entlastung beim Kind zu sorgen:

  • Bezieht sich der Konflikt gerade auf Regelungen zum Kind, bieten die Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) oder freie Träger von Beratungsstellen Trennungs- und Scheidungsberatungen an. Die Eltern entwickeln dabei ein gemeinsames Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Verantwortung für das Kind, vgl. § 17 II SGB VIII. Dies erfolgt unter „angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen“, wobei insbesondere das Alter und die Belastungsfähigkeit Indikatoren für die Intensität der Einbindung sind. Die Fachkräfte der Jugendhilfe legen im Rahmen der Beratung selbst keine Regelungen fest. Vielmehr unterstützen sie die Eltern unter Berücksichtigung sozialpädagogischer, kinderpsychologischer und rechtlicher Aspekte. Der Ansatz besteht also in der Lösung innerer Konflikte. Unterschieden wird hier zwischen der Paar- und der Elternebene. Auf der Paarebene sollen die Eltern zur Bewältigung ihres internen Beziehungskonflikts geführt werden. Dagegen steht auf der Elternebene die Unterstützung bei gemeinsamen Entscheidungen im Interesse des Kindes, der gemeinsamen Übernahme von Verantwortung und der Förderung der Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil (Bindungstoleranz, vgl. § 1626 III BGB) im Mittelpunkt.[4]

  • Für Konflikte auch hinsichtlich anderer Regelungsgegenstände geeignet ist die Mediation. Hierbei handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe von Mediator:innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, § 1 I MediationsG. In Abgrenzung zur Beratung soll hier eine Lösung für die äußeren Folgen der Scheidung gefunden werden. Die Beilegung innerer Konflikte kann deren Nebenfolge sein, ist aber nicht zur Zielerreichung erforderlich. Mediator:innen treffen, ebenso wie Berater:innen keine Regelungen, sondern führen die Eltern durch die Phasen der Mediation und wirken auf einen fairen, respektvollen Umgang miteinander hin. Sie erörtern den konkreten Konflikt und die darin vertretenen Interessen, Bedürfnisse und Standpunkte. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam und im Wege der direkten Kommunikation zwischen den Eltern erarbeitet. Eine Beteiligung des Kindes wird teilweise empfohlen, insbesondere wenn seine Belange unmittelbar betroffen sind. Sie ist jedoch nicht vorgeschrieben.[5]

  • Im justiziellen Rahmen kann das Familiengericht zur Konfliktbeilegung eingeschaltet werden. Das Streben nach Einvernehmlichkeit steht auch hier grundsätzlich im Mittelpunkt. Betrifft der Konflikt Regelungen zum Kind, wird auch hier das Jugendamt tätig. Es kann die Eltern beraten und unterstützen und ist im Rahmen sozialpädagogischer Stellungnahmen vom Familiengericht anzuhören, § 50 SGB VIII, § 162 FamFG. Außerdem kann das Gericht in Kindschaftssachen die Teilnahme der Eltern an einer Beratung oder einem kostenfreien Informationsgespräch zur Mediation anordnen, § 156 I 3, 4 FamFG. Ist partout kein Einvernehmen zu erzielen, ordnet das Gericht selbst Regelungen an, nachdem es die Interessen aller Beteiligten gehört und abgewogen hat.

Welches Verfahren im konkreten Scheidungsprozess am aussichtsreichsten ist, ist anhand des konkreten Konflikts, der Eskalationsstufe und der beteiligten Eltern zu bestimmen. Grundsätzlich führen eigenverantwortliche, konsensuale Lösungen infolge der Mobilisierung der elterlichen Selbstregulierungskräfte auch in Zukunft zu einem harmonischeren Verhältnis zwischen den Eltern. Jedoch gründen sie auf Freiwilligkeit und Fairness im Umgang. Ist das Machtgefälle zwischen den Eltern zu groß, die Kommunikationsbereitschaft vollständig verebbt oder liegen Gewalttaten vor, ist dieser Weg regelmäßig versperrt. Der „offizielle“ Rechtsweg verspricht dagegen den Vorteil gerichtlicher Kontrolle und den mit dem Urteil einhergehende Druck, sich an die gerichtlich festgestellten Regelungen zu halten. Er wirkt verhaltenssteuernd und entzieht dem konkreten Konflikt seine Grundlage.

Festzuhalten bleibt, dass die Kooperations- und Kompromissbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Scheidungsprozess sich maßgeblich auf das Wohl des Kindes auswirkt. Langwierige, eskalative Konflikte wirken belastend, stellen das Kind vor Loyalitätskonflikte, lehren es eine ungesunde Streitkultur und sind daher in seinem Interesse schnellstmöglich und unter Anstrengung der verfügbaren Hilfegebote so nachhaltig wie möglich beizulegen.

getrenntes Elternpaar

 

2. Umgangsregelungen und Erziehung


a) Problembeschreibung


Kinder leben nach einer Scheidung in Deutschland tendenziell bei der Mutter, besuchen den Vater lediglich in regelmäßigen Abständen.[6] Diese klassische Rollenverteilung birgt jedoch einige Risiken.

Zum einen geht mit der Trennung häufig Verschlechterung des sozioökonomischen Status‘ der „Restfamilie“, in der das Kind verbleibt, einher. Auch diese ist unter anderem auf die klassische Rollenverteilung zurückzuführen. So sind es häufig die Frauen, die mit unbezahlter Care-Arbeit in Haushalt und Familie beschäftigt sind, während Männer einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Knapp die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in Deutschland sind in Teilzeit beschäftigt, demgegenüber nur jeder zehnte Mann.[7] Auch unterbrechen Mütter ihre Erwerbstätigkeit häufiger zugunsten der Elternzeit als Väter, sodass ihr Humankapital für den Arbeitsmarkt zumindest teilweise entwertet ist. Zuvor wirtschaftlich abhängig von ihrem Partner, sind Frauen nach der Trennung für ihren Lebensunterhalt selbst zuständig. Finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld oder Unterhaltszahlungen decken den Lebensunterhalt des Kindes zum Teil, aber nicht vollständig. Alleinerziehende Mütter müssten eine Erwerbstätigkeit (erneut) aufnehmen und/oder erheblich ausdehnen, um den Lebensstandard der Ehe halten zu können. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Kind ist dies zumindest problematisch.[8] Kinder aus armutsbetroffenen Haushalten haben geringere Chancen auf Bildung und kulturelle Teilhabe, ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind dadurch vermindert.[9]

In der Folge ist die Mutter häufig einer Doppelbelastung als Alleinerziehende und voll Berufstätige ausgesetzt, muss ihre psychischen und finanziellen Probleme regeln. Dieses erhebliche Stresslevel führt langfristig zu Überforderung. Im Umgang mit dem Kind äußert sich diese regelmäßig in widersprüchlichem Verhalten. Auf der einen Seite steht Strenge durch die verstärkte Forderung nach Gehorsam, Mithilfe im Haushalt oder bei den Finanzen, häufigere Bestrafung und ein verringertes Interesse an den Belangen der Kinder. Auf der anderen Seite ist häufig eine übertriebene Nachgiebigkeit gegenüber den Kindern aus Schuldgefühlen, Mitleid oder Resignation zu verzeichnen.[10] Gerade von der psychischen Stabilität der Mutter als Hauptbezugsperson ist das Kind jedoch abhängig. Geht es ihr gut, wirkt sich das positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Geht es ihr nicht gut und äußert sich dies in einem inkonsistenten Erziehungsstil, fehlt es dem Kind an Orientierung für „richtige“ oder „falsche“ Verhaltensweisen.[11]

Aber auch der ganze oder zumindest teilweise Verlust des Vaters kann sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Beide Elternteile nehmen eine Funktion als Rollenvorbild ein: Kinder adaptieren das ihnen vorgelebte Verhalten, beschäftigen sich mit den Interessen der Eltern, lernen von ihnen. Scheidet der Vater aus dem Alltag aus, kann er durch das Kind in vielen Situationen nicht mehr beobachtet werden, es nicht mehr intensiv begleiten. Auch die emotionale Unterstützung als enge Bezugsperson verliert an Intensität und Frequenz. Hinzu kommt, in Rückgriff auf die Beschreibung der alleinerziehenden berufstätigen Mutter, dass diese Elternfunktionen nicht in erhöhtem Maße von ihr wahrgenommen werden können. Die Unterstützung der Kinder ist bei der Entbehrung des Vaters also nicht nur einseitig, sondern insgesamt eingeschränkt.[12] In der Folge wird angenommen, besonders für Jungen sei die Ausbildung eines Selbst- und Rollenbildes durch soziales Lernen in Ermangelung eines männlichen Vorbilds erschwert. Für Mädchen zeigten sich spezifische Auswirkungen häufig erst später: die Abwesenheit des Vaters werde durch frühe sexuelle Kontakte mit möglichen Folgeproblemen (ungewollte Schwangerschaften, unbedachte Ehen etc.) kompensiert, das Familienverständnis der „unabhängigen Mutter“ adaptiert.[13]

Im Wesentlichen lassen sich die Probleme auf den „klassischen“ alleinigen Umgang der Mutter mit den Kindern herunterbrechen. Unbestritten ist daher inzwischen, dass die ein aktiver Umgang des Vaters mit seinem Kind gestärkt werden muss. Eine Einschränkung findet auch dieses Ziel natürlich im Kindeswohl. So kann der Umgang mit einem Elternteil aus physischen oder psychischen Aspekten (z.B. Gewalt, Suchterkrankungen, Vernachlässigung) im Gegenteil sogar schädlich für die Entwicklung des Kindes sein.

b) Lösungsansätze


Das Umgangsrecht beschreibt den tatsächlichen Umgang mit dem Kind: das Dasein als Bezugsperson, die Vergewisserung von seinem Wohlbefinden, die regelmäßige Kontaktpflege. Abzugrenzen ist das Umgangs- vom Sorgerecht. Als letzteres wird die rechtlich verbindliche Vermögens- und Personensorge des Kindes beschreiben. Hier werden verbindliche, bedeutsame Entscheidungen für das Kind getroffen, etwa in schulischen oder gesundheitlichen Belangen. Das Umgangsrecht ist davon unabhängig. Der Umgangselternteil kann zwar ebenfalls Entscheidungen für das Kind treffen, diese müssen aber entweder von geringem Gewicht oder im konkreten Fall besonders eilbedürftig sein.

Das Sorgerecht ist aufgrund seiner Reichweite strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Dagegen sind die Eltern in der Ausgestaltung des Umgangsrechts weitgehend frei. In der Praxis haben sich inzwischen diverse Umgangsmodelle herausgebildet, von denen zwei tatsächliche Relevanz haben: Das Residenz- und das Wechselmodell.

trauriges Kind
  

aa) Residenzmodell


Als Residenzmodell wird eine Umgangsregelung verstanden, bei der eine Elternteil das Kind zu mehr als 70 % der Zeit betreut. Der andere, „externe“ Elternteil übernimmt die Kindesbetreuung dann in der restlichen Zeit, häufig wird jedes zweite Wochenende vereinbart. In Einklang mit den bisherigen Ausführungen ist die Mutter hier in der Regel der hauptbetreuende Elternteil. In rechtlicher Hinsicht wird das Residenzmodell als Ausgangspunkt für den Umgang der Eltern mit dem Kind nach der Scheidung verstanden, § 1678 BGB. Zwingend ist dies aber nicht, vielmehr handelt es sich um eine erste Orientierung.[14]

Maßgeblich ist bei diesem Modell, dass das Kind die geringere Betreuung durch den externen Elternteil nicht als Verlust dieses Elternteils begreift. Auch im Residenzmodell ist der Erhalt einer engen Bindung zwischen Eltern und Kind möglich, die Bestand bis ins Teenager- und Erwachsenenalter hat. Dies gilt nicht nur für den externen Elternteil, auch die Gesamtsituation der Familie und das Verhältnis zum Hauptbetreuungselternteil kann vom Kind bei einem gelungen organisierten Residenzmodell positiv bewertet werden. Von Bedeutung sind dabei Qualität und Quantität des Kontakts mit dem externen Elternteil:

  • Im Rahmen der Qualität sind selbstredend emotionale Nähe und ein rücksichtsvoller Umgang bedeutsam. Das Wohlbefinden des Kindes ist jedoch erwiesenermaßen auch höher, wenn beide Elternteile an der Erziehung beteiligt sind, es also auch dem externen Elternteil gelingt, sich autoritär zu verhalten. Ziel sollte es hier nicht sein, den Hauptbetreuungselternteil durch Lockerheit und Coolness zu übertreffen, indem die meisten heimischen Regeln übergangen werden. Hilfe bei den Hausaufgaben, Gespräche über Befindlichkeiten, das Durchleben eines gemeinsamen Alltags und auch das Aufzeigen und die Durchsetzung von Grenzen helfen der Entwicklung des Kindes selbst und der Eltern-Kind-Beziehung langfristig mehr.[15]

  • Hinsichtlich der Quantität ist jedenfalls persönlicher regelmäßiger Kontakt empfehlenswert, idealerweise findet dieser wöchentlich statt.[16] In Verbindung mit der Qualität des Kontakts sind auch Übernachtungen beim externen Elternteil eher von Vorteil. Hier werden der gemeinsame Alltag ausgeweitet und die eher ruhigen Abendstunden miteinander verbracht. Inwiefern dieses Idealbild tatsächlich umsetzbar und passend für die konkrete Familie ist, hängt von individuellen Faktoren ab. So kann beobachtet werden, dass externe Elternteile mit hohem Einkommen, ohne neuen Partner und in räumlicher Nähe zum aktuellen Wohnort des Kindes häufiger Kontakt zu ihrem Kind haben. Auch nimmt die Kontakthäufigkeit in der Regel ab, je mehr Zeit seit der Trennung vergangen ist.[17]

bb) Wechselmodell (Doppelresidenzmodell)


Im Wechselmodell wird das Kind zu mindestens 30 % von jedem Elternteil betreut, die Eltern teilen den Umgang hier also (wenigstens annähernd) hälftig auf. Das Kind hat in diesem Modell zwei Orte, die ein „Zuhause“ sind. Die Eltern teilen sich die Erziehung und Verantwortung für das Kind. Insbesondere Familien, die zuvor kein klassisches Rollenbild gelebt haben, Wert auf Gleichberechtigung und Emanzipation legen, streben dieses Modell zunehmend an.

Vom Wechselmodell kann das Kind profitieren, indem es eine innige Bindung zu beiden Eltern behält; die Mutter, indem sie der Doppelbelastung von Kind und Beruf in geringerem Maße ausgesetzt ist und der Vater, indem er seine aktive Vaterrolle nicht verliert. In der Ausgestaltung sind die Eltern auch hier weitgehend frei:

  • Die zeitliche Einteilung von mindestens 30:70 ist nur ein Richtwert. Auch eine strikte 50:50 Einteilung kann erstrebenswert, muss jedoch nicht ideal sein. Die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsplans muss von den Eltern individuell und unter Berücksichtigung ihrer Ressourcen vereinbart werden.

  • Durch die aktive Einbindung des Kindes in den eigenen Alltag kann es etwa berufs- oder krankheitsbedingt zu Änderungen kommen, gemeinsame Ausflüge oder Urlaube können die nötige Betreuungszeit verlängern. Zählt ein Elternteil nun starr die abgesprochenen Stunden mit und verlangt das Kind anschließend wieder heraus oder will es dringend wieder abgeben, behindert dieses Verhalten das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil. Die Orientierung an den kindlichen statt an den eigenen Bedürfnissen macht die Kompromissbereitschaft im Hinblick auf den Betreuungsplan erforderlich.

  • Durch Betreuung des Kindes in ähnlichem Maß ist hier Konsistenz bei den Erziehungsstilen der Eltern besonders wichtig. Sind bei dem einen Elternteil Dinge erlaubt, die von dem anderen Elternteil strikt abgelehnt werden, kann das zu Desorientierung oder zum bewussten Ausnutzen der Situation und zum Ausspielen der Eltern gegeneinander führen. Im Interesse des Kindes sollten die Eltern hier im Kontakt bleiben, ähnliche Werte vermitteln und Grundsatz- wie Alltagsentscheidungen zumindest absprechen.

Von essentieller Bedeutung ist, dass das Kind beide Elternhäuser als Zuhause und sich selbst nicht als Besucher versteht:

  • Alltag und Freizeit sollten von Eltern und Kind gemeinsam erlebt werden. Dies bedeutet keinesfalls, dass 24/7 Zeit miteinander verbracht werden muss. Auch die Einbindung in andere als die familiären Verpflichtungen, etwa der Besuch der Schule oder der elterliche Arbeitstag stellen Alltag dar, von deren gegenseitigen Miterleben Kinder profitieren können. Gleichzeitig sollten gemeinsame Aktivitäten am Wochenende oder in den Ferien die Bindung stärken und gemeinsame Interessen fördern.[18]

  • Nicht minder wichtig ist, dass das Kind sich in der Wohnung jedes Elternteils durch die Einrichtung repräsentiert sieht und Rückzugsorte hat. Nicht zwingend erforderlich, aber positiv, ist ein eigenes Kinderzimmer. Aber auch kleinere Aspekte wie kindergerechte Wanddekoration, Geschirr und Wohntextilien, ein fester Platz am Tisch oder eine eigene Spielecke fördern das Gefühl von Heimat.

  • Im Rahmen des Alltags sollte das Kind durch die Übernahme altersgerechter Aufgaben in diesen eingebunden werden: etwa die Zeitung zu holen, den Tisch zu decken oder die Pflanzen gießen überfordern das Kind nicht, aber geben ihm das Gefühl, für die Wohnlichkeit mitverantwortlich zu sein und gebraucht zu werden.[19]

  • Schließlich gehen mit dem Alltag auch unangenehme Situationen einher: Krankheit, Stress und Streit gehören dazu, ihr gemeinsames Durchstehen schweißt zusammen. Die Kinder sollten in diesen Situationen grundsätzlich nicht zum anderen Elternteil zurückgebracht werden, sondern sie miterleben.[20]

3. Fazit


Kinder leiden unter der Scheidung ihrer Eltern. Hier liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, die Kinder aufzufangen und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Welche Umgangsform dem Kindeswohl am zuträglichsten ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern muss von den Eltern individuell entschieden werden. Ist eine gemeinsame Entscheidung scheinbar nicht möglich, sollten die Eltern Hilfsangebote annehmen, statt ihre Streitigkeiten eskalieren zu lassen und die Kinder dadurch noch zusätzlich zu belasten.

© Niklas Clamann

[1] Vgl. Gösseweiner, Nowak, Scheidungsfolgen – die langfristigen Auswirkungen von erlebter Scheidung auf die Lebensführung unter besonderer Berücksichtigung der ersten Lebensgemeinschaft, Wien 1998, S. 7.

[2] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 212 f.

[3] Vgl. Dettenborn, Eginhard, Familienrechtspsychologie, Stuttgart 2016, S. 143 ff.

[4] Vgl. Struck, Wiesner/Wapler SGB VIII, München 2022, § 17 Rn. 24 ff.

[5] Vgl. Struck, Wiesner/Wapler SGB VIII, München 2022, § 17 Rn. 31a.

[6] Eine umfangreiche Studie hierzu wurde bislang nicht durchgeführt. Dennoch lässt sich die Tendenz in verschiedenen Studien nachweisen, vgl. Gerichtspsychologisches Institut Bielefeld, Jahresstatistik 2020 (https://www.gerichtspsychologisches-institut.de/Statistik/); Steinbach/Augustijn/Helms/Schneider, Ergebnisse der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD): Zur Bedeutung des Wechselmodells für das Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung, FamRZ 2021, S. 731.

[7] Vgl. eurostat, Teilzeitbeschäftigungen als Prozentsatz der gesamten Beschäftigung, nach Geschlecht und Alter (https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do).

[8] Vgl. Böckel/Busch-Heizmann, Alleinerziehende Väter und Mütter, in: Giesselmann/Golsch/Lohmann/Schmidt-Catran (Hrsg.), Lebensbedingungen in Deutschland in der Längsschnittperspektive, Wiesbaden 2018, S. 171.

[9] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 40.

[10] Vgl. Ermert, Folgen von Scheidung für Erwachsene unter Berücksichtigung der Rolle als Erzieher, in: Bodenmann/Perrez (Hrsg.), Scheidung und ihre Folgen. Le divorce et ses conséquences, Freiburg 1996, S. 142.

[11] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 222 f.

[12] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 220 f.

[13] Vgl. Gösseweiner, Nowak, Scheidungsfolgen – die langfristigen Auswirkungen von erlebter Scheidung auf die Lebensführung unter besonderer Berücksichtigung der ersten Lebensgemeinschaft, Wien 1998, S. 9, 13.

[14] Vgl. Clausius, Paritätisches Wechselmodell durch gerichtliche Umgangsregelung, FamRB 4/2017, S. 136.

[15] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 235 ff.

[16] Vgl. Walper, Die Individuation in Beziehung zu beiden Eltern bei Kindern und Jugendlichen aus konfliktbelasteten Kernfamilien und Trennungsfamilien, ZSE 18/1998, S. 149.

[17] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 234 f.

[18] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 78 f.

[19] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 79.

[20] Vgl. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Wiesbaden 2013, S. 80.

1 Kommentar:

  1. Hallo zusammen,

    ich hatte meinen damaligen Freund nach etwa 3 Jahren des Kennenlernens geheiratet. Alles schien perfekt zu sein … klar, ein paar Ausnahmen gibt es immer, aber das macht ja den Partner und das Zusammenleben aus.

    Aus der Ehe sind zwei wunderbare, tolle Kinder hervorgekommen. Wunderbar und besonders sind sie für mich, weil sie sich nicht in das „übliche“ einfädeln, sondern wirklich einen eigenen, ganz unüblichen Stand ihres Lebens herausgeben. Ich werde mit ihnen stark gefordert, finde dies aber viel schöner, als ein Leben im „Standard“. Dadurch habe ich herausgefunden, dass mein Leben sehr viel vielfältiger und herausfordernder ist, als die meisten Eltern es mit ihren Kindern erleben dürfen. Ich liebe und hasse es (grins).

    Mein damaliger Ehepartner und ich haben uns nach 8 Jahren Ehe scheiden lassen. Bei der Trennung und zu seinem Auszug hatte er den damals 6 und 4 Jahre alten Kindern gesagt, dass er „vielleicht niemals wiederkommen“ würde. Dabei wusste er, dass er nur in den nächstgelegenen Ort zieht und die Kinder ihn immer auf ihren oder seinen Wunsch sehen können und dass er nie „weg“ für sie ist. Die Aussage „vielleicht komme ich nie wieder“ hat die Kinder sehr geschmerzt, sie waren verzweifelt. ALSO BITTE: sei es Mama oder Papa: gebt diese Wort nie an eure Kinder raus !!! Dieser Satz ist ja auch eigentlich nur als „Rache“ gegen den Ehepartner gedacht gewesen. Er schadet aber euren Kindern! Denkt darüber also erstmal nach, bevor Ihr so etwas in Gegenwart der Kinder rausgebt.

    Die Trennung selbst hat bis auf die Unterhaltszahlungen für die Kinder danach recht gut funktioniert. Mein Mann hat den Kindern dann vermittelt, dass er auf jeden Fall immer für sie da sein wird, genauso wie ich. Und zumindest das hat auch wirklich gut funktioniert. Ich denke, das war wirklich wichtig für die Kinder. Aus unseren privaten Problemen haben wir sie dann (möglichst) vollständig außen vor gelassen. Die Kinder waren jedes zweite Wochenende beim Papa und wenn gewünscht, auch zwischendurch mal. Aufgrund der kurzen Wohnort-Entfernung war das auch kein Problem. Dadurch haben die Kinder auch gemerkt, dass „Papa“ nicht wirklich weg ist, sondern tatsächlich für sie erreichbar. Und das finde ich für die Kinder eines getrennten Ehepaars wirklich sehr wichtig.

    Gebt Eure Probleme als Ehepaar nicht gegenüber den Kindern wieder und lasst die Kinder bei Euren privaten Problemen vollständig außen vor. Nehmt die Kinder nicht als Druckmittel. Das schadet den Kindern nur dauerhaft. Nur so könnt Ihr hoffen, dass sie trotz Eurer Trennung zu Mama und Papa weiterhin ein gutes Verhältnis behalten.

    Mein damaliger Ehepartner ist vor 2 Jahren im Alter von 54 Jahren ohne vorhersehbaren Grund gestorben. Unsere Kinder wie auch mich hat das ziemlich mitgenommen.

    Auch nach einer Scheidung ist man trotzdem nie von dem damaligen Ehepartner „vollständig“ getrennt, erst recht nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. So oder so hat man immer noch eine kleine Art von „Beziehung und Gemeinsamkeit“.
    Also meine Bitte an alle Eltern, die sich scheiden lassen: Versucht „im Guten“ auseinanderzugehen, euch weiter zu respektieren und lasst die Kinder aus den „Machtspielen“ heraus.

    Alles Liebe an alle, die dies lesen,

    Nicole

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.